Ein Hoffnungsschimmer im normalen Wahnsinn
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Skandalöser
CH-Gerichtsentscheid

 

Wenn Alpträume wahr werden
lebt Dich der Alptraum und Du in ihm
 

Kinderseele - zart und fein


Wie unfassbar ist dass den ...

  • Kinderschänder musste frei gelassen werden
  • Täter boykottiert Therapien
  • Täter gilt als untherapierbar
  • Gilt als rückfallgefährdet
  • Sagt von sich selber, dass er gesund ist
  • Täter lebt mit GPS-überwachung in einem Wohnheim
  • Er erhält Entschädigung für zu lange Haftstrafe Fr. 100`000.

In den UN-Kinderrechtskonventionen ist folgendes definiert:

Artikel 3, (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden,
ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.


Ein Mensch der mindestens 15 Mal Kinder schändete und sicher ein Mädchen im Alter von 8 Jahren vergewaltigte, "musste", frei gelassen werden und wurde zusätzlich mit einer hohen Summe entschädigt, da er ein Jahr und fünf Monate zu lange im Gefängnis war.

Das Opfer oder die Opfer sind schockiert und können in keiner Art und Weise nachvollziehen wie die Justiz hier entschieden hat. Opfer sind konsterniert, Sie müssen ohne justizialen oder polizeilichen Schutz leben.

Juristisches Recht - vs. Rechte der Kinder und vs. Rechte der Menschen

Fazit, Opfer und Täter haben eines gemeinsam, ein "unfreies" Leben. Opfer wie Täter sind gefangen in ihren Welten, alle haben es schwer sich in der sogenannten "normalen" Gesellschaft zu integrieren und ein "normales" Leben im Sinne von "Wohl-stehen im Leben", zu leben.

Juristisches Recht - was hat es in diesem Fall geschützt?

Ein Entscheid zwischen Pest und Cholera und "alle" müssen anscheinend Ihren Beitrag dazu leisten, wenn juristisches Recht, gesetzlich entscheidet. Wann aber ist es genug an Beiträgen aus der Sicht der Opfer? Ist es nicht schon genug gewesen, mit 8 Jahren vergewaltigt zu werden? Wann ist genug, genug? Was verlangt man alles von Opfern ab, um juristisch korrekt zu sein?

Die Staaten mit all Ihren Gesetzen und Regelwerken, sind nicht in der Lage Entscheide zu treffen um allen Beteiligten ein menschenwürdiges Leben zu gewähren. Es gibt diese Lösungen noch nicht, dass ein Täter, sein Leben nach den Menschenrechten leben kann und Opfer, ihre Leben nach Ihren Rechten und in Sicherheit leben können. Diese Tatsache zeigt, dass weder Gesetz noch Regelwerk für gerechte Entscheide im Sinne: Für des Menschen-Wohl entscheiden kann.

Statt immer neue Gesetze zu entwerfen, sollte eher einmal über "menschenwürdige" Lebensräume für Täter, nachgedacht werden. Denn wenn ein Täter die Ansicht hat, das er gesund ist, wenn er Kinder vergewaltigt, sollte er dann nicht auch die Konsequenzen tragen müssen, dass er in einem Umfeld lebt, wo es keine Kinder gibt? Im Sinne von - Schutz für das Kind -. Jedes missbrauchte und geschändete Kind ist ein Kind zu viel. Kinder sind keine Delikatesse - sie sind Wesen die besonders schützenswert sind und auf Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung von Erwachsenen angewiesen sind!

Kinder sind Ihre und des Menschen Zukunft
wir sollten Sie schützen und nicht ausliefern


15 April 2017 Schweiz: 100.000 Franken Entschädigung für mehrfachen Kinderschänder – Freilassung da untherapierbar – Opfer von Urteil geschockt.
EPOCH TIMES

04. April 2017 Entschädigung für Kinderschänder – Nationalrat Flach «kommt Galle hoch» Solothurner Zeitung

03. April 2017 Kinderschänder erhält Entschädigung vom Kanton – Opfer: «eine Schweinerei» Solothurner Zeitung

25. März 2017 Der Kanton muss Vergewaltiger von Starrkirch-Wil entschädigen Solothurner Zeitung

16. Oktober 2016 Für das Opfer von William W. wird ein Albtraum wahr
Tages Anzeiger


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